Befreiung vom Test

Wer den Einbürgerungstest nicht machen muss

Mehr Menschen, als es wissen. Ein deutscher Schulabschluss genügt allein, ebenso ein deutsches Studium in den richtigen Fächern, ein bereits bestandener Integrationskurs oder ein Alter unter sechzehn.

Schulabschluss zähltIntegrationskurs zähltHärtefall im Gesetz
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Das Gesetz ist hier sorgfältig formuliert, und die Sorgfalt wird leicht überlesen. § 10 Abs. 1 Nr. 7 StAG verlangt Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. § 10 Abs. 5 sagt dann, diese Voraussetzung sei in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen.

In der Regel. An dieser Formulierung hängt alles. Der Test ist der übliche Nachweis, nicht der einzig mögliche, und die folgenden Fälle sind die, in denen die Behörden einen anderen Nachweis annehmen oder von der Voraussetzung ganz absehen.

Die Gründe, so wie BAMF und BMI sie nennen

Der Grund, der im Gesetz selbst steht

Das meiste oben ist Verwaltungspraxis. Ein Punkt steht unmittelbar im Gesetz: nach § 10 Abs. 6 StAG wird von den Voraussetzungen zur Sprache und zu den Kenntnissen abgesehen, wenn die Person sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann. Das ist ein gesetzlicher Verzicht, kein Entgegenkommen, und er betrifft beide Voraussetzungen, nicht nur den Test.

Der Unterschied zählt, wenn Sie sich darauf stützen. Einen Grund, der im Gesetz steht, wendet die Behörde an. Einen Grund aus der Verwaltungspraxis sollten Sie mit Ihrer Einbürgerungsbehörde klären, bevor Sie irgendetwas buchen, denn dort wird darüber entschieden.

Befreiung vom Test ist Befreiung vom Test und von nichts sonst

Deutsch auf B1 ist eine eigene Voraussetzung nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 mit eigenen Ausnahmen, und ebenso die fünf Jahre Aufenthalt, das unbefristete Aufenthaltsrecht, die Unterhaltsfähigkeit und das saubere Führungszeugnis. Ein Schulabschluss streicht eine Zeile von der Liste. Er verkürzt die Wartezeit nicht und ersetzt den Sprachnachweis nicht.

Fragen zur Befreiung

Befreit ein deutscher Schulabschluss wirklich?

Ja. Das BAMF nennt den deutschen Schulabschluss auf seiner eigenen Einbürgerungsseite als Ausnahme, das BMI ebenfalls. Legen Sie das Zeugnis Ihrer Einbürgerungsbehörde vor, statt einen Test zu buchen, den Sie nicht brauchen.

Ich habe einen Integrationskurs gemacht. Brauche ich den Test trotzdem?

Nicht, wenn Sie im Test „Leben in Deutschland“ mindestens 17 von 33 Punkten erreicht haben. Das Zertifikat Integrationskurs weist dann die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nach, und wer im DTZ B1 erreicht hat, weist damit auch die Sprache nach.

Zählt jedes deutsche Studium?

Nein. Das BMI nennt Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- und Verwaltungswissenschaften. Ein Studium in einem anderen Fach steht nicht auf der Liste, ein Studium im Ausland ebenfalls nicht.

Gibt es ein Alter, ab dem der Test entfällt?

Keine feste Altersgrenze. § 10 Abs. 6 StAG sieht von der Voraussetzung ab, wenn sie altersbedingt nicht erfüllt werden kann. Das beurteilt Ihre Einbürgerungsbehörde im Einzelfall, es ist kein Geburtstag.

449 Übungsfragen sind in der App.

449 Fragen, nach den Modulen des Rahmencurriculums geordnet, mit einer Fehlerliste, verteilter Wiederholung und einem Probetest im Tempo des echten Bogens: 30 Fragen in 55 Minuten. Der Probetest nennt Ihre Punktzahl, aber kein Bestanden, weil drei der 33 echten Fragen aus Ihrem Bundesland kommen und wir die nicht schreiben.

Geschrieben von Belong Germany nach den Themenfeldern des amtlichen Katalogs. Es sind nicht die Fragen des BAMF, und die echte Prüfung nimmt ihre eigenen.

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