Der Regelweg verlangt 5 Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt, und der Aufenthalt ist die erste von 6 Voraussetzungen. Unten steht jede einzelne so, wie das Gesetz sie formuliert, mit Datum, dazu der kürzere Weg und die Regeln zu Auslandsaufenthalten.
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Die Regeln sind ein Teil davon. Der ganze Weg auf belonggermany.appDazu kommt das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft, § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a StAG.
Die Reform von 2024 hat die Regelfrist von acht auf fünf Jahre verkürzt und einen Weg nach drei Jahren für Menschen mit C1-Deutsch und besonderen Integrationsleistungen eröffnet. Dieser Weg wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft. Seitdem gilt für alle eine einheitliche Frist von fünf Jahren, und der einzige kürzere Weg ist die Ehe.
Der Weg nach § 9 setzt zusätzlich voraus, dass die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht. Die übrigen Voraussetzungen gelten unverändert weiter, also auch B1, der Einbürgerungstest, die Unterhaltsfähigkeit und das Führungszeugnis.
Die erste Zeile ist die Regel, die Belong Germany misst: die App nimmt Ihren längsten einzelnen Auslandsaufenthalt und hält ihn gegen die Sechsmonatslinie. Die übrigen drei sind § 12b StAG im Ganzen, und die letzten beiden sind Entscheidungen Ihrer Einbürgerungsbehörde, keine Rechenaufgaben.
In der Regel fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, § 10 Abs. 1 StAG. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner Deutscher können nach § 9 StAG schon nach drei Jahren eingebürgert werden, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht.
Nicht wegen besonderer Integrationsleistungen. Diese Möglichkeit wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft, und die heute geltende Fassung des § 10 StAG enthält sie nicht mehr. Die drei Jahre für Ehegatten Deutscher nach § 9 StAG gibt es weiterhin.
Ja. Seit dem 27. Juni 2024 ist die allgemeine Pflicht entfallen, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. § 12 StAG, der die Ausnahmen von dieser Pflicht regelte, ist weggefallen.
Ein einzelner Aufenthalt im Ausland bis zu sechs Monaten unterbricht den gewöhnlichen Aufenthalt nicht, § 12b Abs. 1 StAG. Bei längeren Aufenthalten besteht er fort, wenn Sie innerhalb der von der Ausländerbehörde bestimmten Frist wieder eingereist sind. Überschreiten die Auslandsaufenthalte die Hälfte der erforderlichen Aufenthaltsdauer, besteht der gewöhnliche Aufenthalt in der Regel nicht mehr fort.
255 Euro pro Person und 51 Euro für ein minderjähriges Kind, das zusammen mit den Eltern eingebürgert wird. Bei sehr geringem Einkommen oder wenn mehrere Kinder mit eingebürgert werden, kann die Gebühr ermäßigt oder in Raten gezahlt werden.
Belong Germany nimmt Ihr Einreisedatum und jede Reise, die Sie gemacht haben, und zeigt Ihnen die Strecke, die tatsächlich Ihre ist: was Sie in der Hand haben, was nicht, und was jeder Auslandsaufenthalt kostet.
Keine erfundenen Termine. Über die Einbürgerung entscheidet Ihre Einbürgerungsbehörde, und wo die Entscheidung bei der Behörde liegt und nicht bei Ihnen, sagt die App das, statt ein Datum zu nennen.
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33 Fragen in 60 Minuten, je vier Antworten, bestanden ab 17 richtigen. Der gesamte Fragenkatalog ist kostenlos und in einer verbindlichen Verordnung veröffentlicht.
Rechtsstand 1. September 2026, Snapshot 2026.1, Quelle BAMF. Zur amtlichen Quelle. Belong Germany ist kein staatliches Angebot, nicht mit dem BAMF oder einer Einbürgerungsbehörde verbunden und leistet keine Rechtsberatung.